Anlässlich der überarbeiteten VDI 2052, Punkt 11.3 Aerosolabscheider, sehen wir uns veranlasst Ihnen folgende Informationen zukommen zu lassen:

Flammschutzfilter sind zum Schutz vor Flammdurchschlag beim Einsatz über thermischen Geräten zu verwenden. Bei der Zubereitung von Nahrungsmitteln über z.B. Herden, Grillen und Öfen ist die Bauart A erforderlich.

Woran erkenne ich die Aerosolabscheider Bauart A?

Es handelt sich nur um einen Aerosolabscheider Filtertyp Bauart A, wenn die Gravur Nr. DIN 18869-E-A und der Name des Herstellers (alternativ die Nummer des Herstellers) auf dem Rahmen der Filter vorhanden sind.

Aus Unwissenheit sind noch immer unzulässige Flammschutzfilter in Gebrauch: Ihr Versicherungsschutz und Ihre Sicherheit sind gefährdet!

Was sind die Risiken?

Ein Flammdurchschlag kann schwere Verletzungen bei Belegschaft und weiteren Anwesenden verursachen und natürlich Brände erzeugen. In diesem Fall können Personen zu Schaden kommen und hohe Sachschäden entstehen.

Ihr Versicherer kann Ihren Versicherungsschutz in Zweifel stellen!

Alle Aerosolabscheider der Bauart B sind über thermischen Geräten nicht zulässig und dürfen alleinig in der Spülabluft sowie Warmhaltetheken und Speisenausgaben verwendet werden.

Flammschutzfilter Auswahl

Folgende Richtlinien greifen hier:

April 2017 VDI 2052
11.3 Aerosolabscheider

[…] Als Material für Aerosolabscheider einschließlich Rahmen ist Chromnickelstahl (mindestens 1.4301) zu verwenden.
[…] Gestrickfilter sind nicht zulässig, es sei denn sie werden als Kombinationsfilter eingesetzt […].
Abscheider zum Einsatz oberhalb thermischer Geräte mit erhöhter Brandgefahr müssen flammdurchschlagsicher sein. (Bauart A in DIN 18869-5 oder DIN EN 16282-6)

Februar 2014 VdS Leitlinien zur Schadenverhütung der deutschen Versicherer
3.1.2 Lüftungsanlagen für Küchenbetrieb

[…] Lüftungsanlagen sind mit nichtbrennbaren Filtern auszustatten, um die Gefahrn der Brandentstehung infolge Funkenbildung zu minimieren […] Küchenabluftanlagen müssen mit wirksamen Aerosolabscheidern ausgerüstet sein. Diese sollen einen Flammendurchschlag in nachfolgende Anlagenteile verhindern. […] Gestrick- und Steckmetallfilter sind hinsichtlich ihrer Reinigungsleistung und aus brandschutztechnischen Gründen nicht geeignet. (Verweis auf VDI 2052)

März 2000
Landesbauverordnung

(1) Bauliche Anlagen sowie andere Anlagen und Einrichtungen […] sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Leben, Gesundheit oder die natürlichen Lebensgrundlagen, nicht gefährdet werden.